Recht auf Reparatur: Was sich seit dem 31. Juli 2026 für deine Haushaltsgeräte ändert

Zusammenfassung
Seit dem 31. Juli 2026 kannst du bei Waschmaschine, Geschirrspüler, Trockner und Kühlgerät eine Reparatur direkt vom Hersteller verlangen, auch nach Ablauf der Gewährleistung und auch dann, wenn du den Schaden selbst verursacht hast.
Kostenlos ist diese Reparatur außerhalb der Garantie / Gewährleistung nicht. Der Hersteller darf ein angemessenes Entgelt verlangen, muss typische Reparaturpreise aber auf seiner Website veröffentlichen.
Für Waschmaschinen und Trockner müssen Ersatzteile 10 Jahre lang verfügbar sein, bei Geschirrspülern und Kühlgeräten je nach Teil 7 bis 10 Jahre. Länger als 15 Arbeitstage darf die Lieferung nicht dauern.
Wer bei einem Gerät, das ab dem 31.07.2026 gekauft wurde, im Gewährleistungsfall die Reparatur statt eines Ersatzgeräts wählt, bekommt ein Jahr Gewährleistung obendrauf. Also drei statt zwei Jahre.
Backofen, Herd, Kochfeld und Dunstabzugshaube stehen bisher nicht auf der Liste. Dort bleibt es vorerst bei Gewährleistung und Garantie.
Die Waschmaschine pumpt nicht mehr ab, das Gerät ist vier Jahre alt, die Gewährleistung längst vorbei. Bis vor Kurzem hieß das in vielen Fällen: Angebot einholen und ein neues Gerät kaufen. An dieser Stelle hat sich Ende Juli etwas verschoben.
Am 31. Juli 2026 sind in Deutschland zwei neue Regelungen in Kraft getreten, die die EU-Richtlinie 2024/1799 umsetzen, bekannt als „Recht auf Reparatur“. Die eine gibt dir einen eigenen Anspruch gegenüber dem Hersteller, die andere verlängert die Gewährleistung, wenn du dich für eine Reparatur entscheidest. Wir haben uns angesehen, was das für die Geräte in deiner Küche und deinem Waschkeller bedeutet und wo die Regelung weniger weit reicht, als die Schlagzeilen vermuten lassen.
Was ist seit dem 31. Juli 2026 neu?
Neu ist vor allem, an wen du dich wenden kannst. Bisher war bei einem Defekt immer der Verkäufer dein Ansprechpartner, und zwar nur innerhalb der zweijährigen Gewährleistung. Jetzt kommt ein zweiter Weg dazu: ein direkter Reparaturanspruch gegenüber dem Hersteller, geregelt in § 479b BGB.
Dieser Anspruch funktioniert nach anderen Regeln als die Gewährleistung. Er gilt deutlich länger, er hängt nicht am Kaufdatum, und er greift auch dann, wenn du selbst schuld bist. Ein Wäschetrockner, bei dem vergessene Schrauben in der Hosentasche das Gerät beschädigt haben, ist kein Gewährleistungsfall. Ein Fall für das Recht auf Reparatur ist er trotzdem.
Sitzt der Hersteller nicht in Deutschland, richtest du deinen Anspruch an dessen benannten Bevollmächtigten oder an den Importeur des Geräts.
Für welche Haushaltsgeräte gilt das Recht auf Reparatur?
Hier lohnt sich ein genauer Blick, denn die Liste ist kürzer, als viele erwarten. Von den großen Küchen- und Hauswirtschaftsgeräten sind bisher dabei:
- Geschirrspüler
- Waschmaschinen
- Wäschetrockner
- Kühlgeräte, also Kühlschränke, Gefrierschränke und Gefriertruhen
Dazu kommen Fernseher, Monitore, Smartphones, Tablets und schnurlose Telefone. Staubsauger und Saugroboter fallen zwar unter die Reparierbarkeitspflicht, für sie gibt es aber noch keine Ersatzteilverpflichtung.
Backofen, Herd, Kochfeld, Dunstabzugshaube und Dampfgarer stehen bisher nicht auf der Liste. Wenn dein Backofen streikt, bleiben dir also weiterhin Gewährleistung, Herstellergarantie und der Weg über eine Fachwerkstatt. Weitere Produktgruppen sollen folgen, einen Termin dafür gibt es noch nicht.
Wie lange kommst du an Ersatzteile?
Die Ersatzteilpflicht selbst ist nicht neu. Sie stammt aus den Ökodesign-Verordnungen und läuft je nach Gerät schon seit einigen Jahren. Neu ist, dass du sie jetzt mit einem eigenen Reparaturanspruch kombinieren kannst.
| Gerät | Ersatzteilpflicht seit | Dauer ab letztem Verkauf des Modells |
|---|---|---|
| Waschmaschine | 01.03.2021 | 10 Jahre |
| Wäschetrockner | 01.07.2025 | 10 Jahre |
| Geschirrspüler | 01.03.2021 | 7 oder 10 Jahre, je nach Teil |
| Kühlgeräte | 01.03.2021 | 7 oder 10 Jahre, je nach Teil |
| Fernseher, Monitore | 01.03.2021 | 7 Jahre |
Quelle: Verbraucherzentrale, Stand 24.07.2026
Wichtig ist der Bezugspunkt. Die Frist läuft ab dem Zeitpunkt, zu dem das letzte Exemplar deines Modells auf den Markt gebracht wurde, nicht ab deinem Kaufdatum. Wurde deine Waschmaschine bis 2027 verkauft, muss der Hersteller bis 2037 liefern können, ganz gleich, wann du sie gekauft hast. Deshalb kann der Anspruch auch für Geräte gelten, die vor dem 31. Juli 2026 gekauft wurden.
Was darf die Reparatur kosten?
Ein Recht auf kostenlose Reparatur gibt es nicht. Der Hersteller darf Arbeits- und Materialkosten berechnen und daran auch verdienen. Die Grenze zieht das Gesetz bei einem Preis, der dich von der Reparatur abhalten würde. Ein Angebot, das nur auf dem Papier existiert und das faktisch niemand annimmt, ist nicht zulässig.
Darüber hinaus müssen Hersteller typische Reparaturpreise auf ihrer Website veröffentlichen.
Geht die Reparatur schief und das Gerät läuft danach immer noch nicht richtig, hast du drei Möglichkeiten: erneut Reparatur verlangen, einen Teil der Kosten zurückfordern oder, wenn der Hersteller sich weigert, jemand anderen beauftragen und dir die Kosten erstatten lassen.
Gewährleistung, Garantie oder Recht auf Reparatur: Was greift wann?
Die drei werden gern durcheinandergeworfen, funktionieren aber völlig unterschiedlich.
| Wer haftet? | Wie lange? | Kostet es dich etwas? | Eigenverschulden? | |
|---|---|---|---|---|
| Gewährleistung | Verkäufer | 2 Jahre ab Kauf, 3 bei gewählter Reparatur | Nein | Nicht abgedeckt |
| Garantie | Hersteller oder Verkäufer, freiwillig | Nach Garantiebedingungen | Nein | Meist nicht abgedeckt |
| Recht auf Reparatur | Hersteller | 7 oder 10 Jahre ab letztem Verkauf des Modells | Ja, angemessenes Entgelt | Abgedeckt |
Solange die Gewährleistung läuft und der Mangel nicht von dir stammt, ist sie die bessere Wahl, weil sie dich nichts kostet. Das Recht auf Reparatur ist der Weg für alles danach und für alles, was du selbst verbockt hast.
Eine zweite Änderung betrifft die Gewährleistung direkt. Bei Kaufverträgen ab dem 31. Juli 2026 verlängert sich die Frist von zwei auf drei Jahre, wenn du dich im Mangelfall für die Reparatur statt für ein Ersatzgerät entscheidest. Verkäufer müssen dich seitdem ausdrücklich darauf hinweisen, dass du diese Wahl hast. Die Beweislastumkehr bleibt allerdings bei zwölf Monaten. Nach dem ersten Jahr musst du weiterhin nachweisen, dass der Mangel von Anfang an angelegt war.
Und egal, wie die Rechnung bei dir ausgeht, wir decken alle drei Wege ab: Wir reparieren dein Altgerät, liefern dir das passende Ersatzteil oder helfen dir bei der Auswahl eines Neugeräts. Wenn du dir nicht sicher bist ob sich eine Reparatur noch lohnt, hilft dir unser Reparaturrechner bei einer ersten Einschätzung. Bei Fragen erreichst du auch jederzeit unseren Helpify Support.
Bei diesen Informationen handelt es sich (nur) um Vor- und Ratschläge. Es kann keine Gewähr für die Richtigkeit und/oder Vollständigkeit übernommen werden. Nicht fachgerecht ausgeführte Arbeiten an mit Netzspannung betriebenen Elektrogeräten können schwere gesundheitliche Schädigungen und/oder hohe Sachschäden hervorrufen. Arbeiten an einem Gerät während der Garantiezeit können zum Verlust des Garantieanspruchs führen. Bitte vor der Anwendung die Gebrauchsanweisung sorgfältig lesen. Bei Fragen setzen Sie sich bitte mit dem Hersteller in Verbindung.
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